Ihr Tipp - Ihre Prämie

Sie wissen, welche Immobilie zum Verkauf steht?

Diskret belohnen wir Sie für Ihren Immobilien Tipp. Bei erfolgreicher Vermarktung erhalten Sie eine Prämie von uns.

Welche Objekte kommen in Frage?

Die Eignung eines Objekts als Tipp ist unabhängig von der Identität des Eigentümers der Immobilie. Es ist akzeptabel, wenn der Verkäufer ein Familienmitglied oder ein Freund ist.

Das Objekt muss jedoch für Wohnzwecke wie Häuser, Baugrundstücke oder Mietwohnungen genutzt werden.

Es ist wichtig zu beachten, dass das Objekt nicht zur Versteigerung steht.

Wir suchen nach Objekten, von denen wir noch nichts wissen. Zusätzlich muss der Eigentümer des Objekts der Weitergabe seiner Daten an uns zugestimmt haben. Wir sind berechtigt, Sie als Tippgeber gegenüber dem Eigentümer zu nennen und ihn über Ihre Empfehlung zu informieren.

Provisionsrechner

das bekommen Sie für Ihren Tipp

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Wie funktioniert das?

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TIPPGEBERFORMULAR

Sie können uns telefonisch erreichen oder eine E-Mail senden, wenn der Eigentümer der Daten einer weiteren Veröffentlichung zugestimmt hat. Sie können auch das untenstehende Formular für direkte Hinweise verwenden, um uns Ihren Vorschlag mitzuteilen.

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VERGÜTUNGSVEREINBARUNG

Wir werden Ihren Hinweis umgehend bestätigen, sobald wir das von Ihnen gemeldete Objekt untersucht haben und feststellen, dass es für uns als Experten relevant ist. Sie erhalten von uns eine Vergütungsvereinbarung, die bereits unterzeichnet wurde. Sie gehen mit dieser Vereinbarung keinerlei Verpflichtungen ein.

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TERMINABSPRACHE

Sobald Sie uns den Tipp gegeben haben, vereinbaren wir entweder einen Termin für ein Treffen zwischen Ihnen und dem Eigentümer oder setzen uns direkt mit dem Eigentümer in Verbindung. Kommt dabei ein Maklervertrag zustande, erhalten Sie bereits die erste Prämie.

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SONDER-PRÄMIE

Wenn das gemeldete Objekt verkauft wird, können Sie sich entweder eine der attraktiven Prämien von unserer Website aussuchen oder sich den Prämienbetrag auszahlen lassen. Sobald wir die vollständige Maklerprovision erhalten haben, erfolgt die restliche Auszahlung.

Rechtlicher Hinweis

Diese Regelung gilt nicht für Personen, die in einem besonderen Vertrauensverhältnis zu Ihren Kunden bzw. Mandanten stehen, bzw. denen es standesrechtlich untersagt ist, diese Art von Prämien zu erhalten und/oder vertraute Informationen ihrer Kunden/Patienten/ Klienten weiterzugeben.

Wir behalten uns das Recht vor, Immobilienobjekte, Eigentümer oder Tippgeber ohne Nennung von Gründen abzulehnen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Bei mehreren Tipps zu einem Objekt erhält nur der erste Tippgeber Erstprämie und Prämie.

Der Tippgeber erhält von uns aufgrund unserer Verschwiegenheitsverpflichtungen keinerlei Information über den Inhalt des Maklervertrages oder des Grundstückskaufvertrages.

Vermeiden Sie, dass der Eigentümer sich von Ihnen belästigt oder unter Druck gesetzt fühlt. Unaufgeforderte Anrufe bei einem Ihnen unbekannten Eigentümer oder auch gezielte Täuschung von Eigentümern sind gesetzlich verboten. Verstöße führen dazu, dass keine Tipp-Provision gezahlt wird.

Informieren Sie ihn auch darüber, dass Sie unter Umständen für die Empfehlung eine Tipp-Prämie erhalten. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Sie auch als privater Tipp-Geber Erstprämie und Prämie unter Umständen als sonstige Einnahme versteuern müssen, sobald diese Zahlungen den einmaligen Freibetrag von 256,00 Euro p.a. erreichen (§ 22 Abs. 3 EStG).

Sofern Sie als Tipp-Geber nicht regelmäßig handeln, sind Sie aber von der Umsatzsteuerpflicht befreit, weil kein unternehmerisches Handeln vorliegt (§ 1 Abs. 1 UStG). Für die Einhaltung der Vorgaben des Steuerrechts sind Sie verantwortlich. Informieren Sie sich hierzu bei Ihrem Steuerberater o.ä.

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